Spitalvorsorge
Die Spitalvorsorge
Eine persönliche Rücklage für nicht versicherte Leistungen
Ergänzt die Grundversicherung
Krankenkassenprämien sind beinah unerschwinglich geworden. Immer mehr Menschen beschränken sich deshalb auf die Grundversicherung. Mit einer Einlage in die Spitalvorsorge können Sie diese auf attraktive Art ergänzen.
Die Spitalvorsorge ist keine Risikoprämie für den Krankheitsfall, die man jahrein, jahraus einer Krankenkasse bezahlt. Sie ist eine gezielte, widerrufbare Vorsorgeeinlage in frei wählbarer Höhe. Sie ermöglicht Ihnen, bei Bedarf nicht versicherte Leistungen in Anspruch zu nehmen, ohne Ihr Budget übermässig zu belasten.
Ihre Vorteile
Die Spitalvorsorge bietet Ihnen Vorteile beim stationären Aufenthalt und bei ambulanten komplementärmedizinischen Behandlungen im Paracelsus-Spital Richterswil oder einem anderen anthroposophischen Spital:
- Die nicht versicherten Kosten von Therapien können mit Ihrem Guthaben verrechnet werden.
- Der Aufpreis für ein Zwei- oder Einbettzimmer oder ein Selbstbehalt der Spitalzusatzversicherung kann mit dem Guthaben verrechnet werden.
- Spitalvorsorge-Patientinnen und -Patienten des Paracelsus-Spitals Richterswil profitieren von 40 Prozent Ermässigung, wenn sie selbst zu tragender Spitalleistungen oder ambulanter Therapie- und Behandlungskosten mit ihrem Spitalvorsorge-Guthaben verrechnen lassen (in andern anthroposophischen Spitälern: 20 Prozent).
- Wenn keine Kostengutsprache der Krankenkasse vorliegt, kann ein Kostenvorschuss mit dem Spitalvorsorge-Guthaben verrechnet werden.
- Sie können Ihr Guthaben auch Ihren Angehörigen zur Verfügung stellen.
- Sie können Ihre Einlage frei widerrufen.
Gemeinnütziger Zusatzeffekt
Mit der Spitalvorsorge profitiert auch das Paracelsus-Spital Richterswil, weil es damit zinsgünstige Mittel erhält. Das verwaltete Vorsorgevermögen ermöglicht es, moderne medizinische Einrichtungen oder bauliche Verbesserungen zu finanzieren, ohne teure Bankkredite beanspruchen zu müssen.
