Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird mit Ihnen den Austrittstag festlegen, sobald er absehbar ist. In der Regel soll das Zimmer bis spätestens 10.00 Uhr frei sein. Auf Wunsch servieren wir Ihnen gerne noch das Mittagessen in der Cafeteria.
Rechnung
Für Ihren stationären Aufenthalt senden wir die Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Sie erhalten eine Rechnungskopie.
Kosten für anthroposophische Therapien stellen wir Ihnen direkt in Rechnung. Sie können diese Rechnung an Ihre Krankenkasse
weiterleiten und je nachdem welche Zusatzversicherungen Sie haben, wird Ihnen ein Teil der Kosten zurückvergütet.
Zur Begleichung können auch Guthaben einer allfälligen Einlage in die Spitalvorsorge verwendet werden.
Bei längeren Spitalaufenthalten stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne eine Zwischenrechnung.
Bezahlen der Extras
Wir bitten Sie, die Telefongesprächstaxen beim Austritt am Empfang zu begleichen (in bar, mit ec-direkt- oder Kreditkarte). Dienstleistungen wie die Verpflegung für Besucherinnen und Besucher, Wäscheservice und andere Extras werden Ihnen schriftlich in Rechnung gestellt.
Therapiefonds
Aus finanziellen Gründen wird das Paracelsus-Spital Richterswil keiner Patientin, keinem Patienten zum Beispiel eine nichtversicherte, aber medizinisch notwendige Therapie verweigern. In einer solchen Notlage können Leistungen aus einem eigens dazu errichteten Fonds beansprucht werden. Wenden Sie sich dafür an den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin. Natürlich ist auch jeder Beitrag in diesen Fonds willkommen.
Ambulante Behandlung
Die Arztpraxen und Therapien im Paracelsus-Spital Richterswil stehen Ihnen auch nach dem Spitalaustritt für ambulante Konsultationen und Behandlungen offen.