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Ein Spitalaufenthalt begründet für Patientinnen und Patienten wie für das Spital Rechte und Pflichten. Die umfassende Broschüre «Meine Rechte und Pflichten. Informationen zum Spitalaufenthalt» der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich finden Sie in Ihrem Nachttisch.

Ihre wichtigsten Rechte:

  • Sie haben Anspruch auf Untersuchung, Behandlung und Pflege, auf Information und Aufklärung.
  • Urteilsfähige Patientinnen und Patienten können schriftlich die Behandlung verweigern. Bei Urteilsunfähigen kann dies deren gesetzlicher Vertreter übernehmen.
  • Auf Verlangen wird der Patientin, dem Patienten in geeigneter Weise Einsicht in die Krankengeschichte gewährt.
  • Angehörige werden nur mit Ihrem Einverständnis informiert.


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